Seitenbereiche
Inhalt

Bestechung im Gesundheitswesen

Neue Straftatbestände

Mit Änderung des Strafgesetzbuches machen sich Ärztinnen und Ärzte künftig wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Lassen sich Ärztinnen und Ärzte für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen, drohen ihnen künftig bis zu drei Jahre Haft.

Besonders schwere Straftatbestände

In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen.

Pharmavertreter

Gleiche Strafen drohen auch den Pharmavertretern, die Ärztinnen und Ärzten eine Gegenleistung für eine bevorzugte Verschreibung versprechen.

Erfahrungsaustausch, Inkrafttreten

Das Gesetz sieht außerdem einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen jenen Stellen vor, die das Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten.

Stand: 29. August 2016

Bild: A.R. - fotolia.com

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Hannover Oststadt mit den Fachgebieten Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Gründungsberatung. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.